Das US-Patentamt ordnet eine erneute Prüfung von Nintendos umstrittenem Pokémon-Patent an

Das Patent, das Nintendo im September bekommen hat, wird vom USPTO nochmal geprüft – zusätzlicher Druck also, nachdem Japan das Patent vorher schon abgelehnt hatte.

USPTO-Überprüfung von Nintendos umstrittenem Pokémon-Patent  

Unerwartete Wendung: Das US-Patent- und Markenamt (USPTO) hat beschlossen, ein wichtiges Patent, das Nintendo vor Kurzem bekommen hat, erneut zu überprüfen. Es geht um Patent Nr. 12,403,397 (erteilt im September 2025), das laut Nintendo eine Spielmechanik beschreibt, bei der man einen „Untercharakter beschwört und ihn in einem von zwei Kampfmodi kämpfen lässt“.

Die Anordnung zur erneuten Prüfung kam direkt vom USPTO-Direktor John A. Squires, der „wesentliche neue Fragen zur Patentierbarkeit“ aufwarf, nachdem er ältere Arbeiten entdeckt hatte, die wohl bei der ursprünglichen Genehmigung nicht vollständig berücksichtigt wurden.

Der Schritt, zuerst berichtet von Games Fray, bringt neuen Schwung in Nintendos laufendes Patentdrama – vor allem, weil Teile des Portfolios im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit gegen den Palworld-Entwickler Pocketpair unter die Lupe genommen werden.

 

US-Regierung schaut sich Nintendos Patent nochmal an

Nintendo hat das US-Patent im März 2023 eingereicht, und es wurde im September 2025 offiziell bewilligt. Auf dem Papier klingt es ziemlich simpel: Ein System, mit dem Spieler einen zweiten Charakter oder ein Wesen herbeirufen und entscheiden können, ob sie es direkt steuern oder automatisch kämpfen lassen.

   

Auch wenn das in heutigen Games ziemlich normal klingt, will das USPTO genauer prüfen, ob ähnliche Ideen nicht schon früher existierten. Squires erwähnte dabei ältere Patente, unter anderem eines von Konami aus dem Jahr 2002, das die Originalität von Nintendos Anspruch infrage stellen könnte.

Interessant ist, dass Squires selbst aktiv wurde – das passiert eher selten. Eine Überprüfung auf Direktorenebene ist ungewöhnlich, besonders bei Patenten im Unterhaltungs- oder Gamingbereich. Das zeigt, dass das Amt genug Gründe sieht, um das Ganze nochmal anzuschauen, statt auf einen offiziellen Einspruch zu warten.

Zur Klarstellung: Das heißt nicht, dass Nintendos Patent gestrichen oder aufgehoben wird. Eine Überprüfung bedeutet nur, dass das USPTO das Patent nochmal durchgeht – diesmal mit neuen Argumenten und zusätzlichen Quellen. Das Ganze kann Monate dauern und endet meist damit, dass Formulierungen angepasst werden, nicht, dass das Patent komplett gelöscht wird.

Nintendo hatte mit dem Launch der Nintendo Switch 2 vielleicht ein paar erfolgreiche Monate, aber die Patentabteilung dürfte das anders sehen. Nur wenige Wochen zuvor hatte das japanische Patentamt eine andere Nintendo-Anmeldung abgelehnt, die sich auf die Monsterfang-Mechaniken bezieht, die im Rechtsstreit gegen Pocketpair Inc. und ihr Spiel Palworld verwendet wird.

   

Das japanische Amt verwies dabei auf mehrere ältere Games mit ähnlichen Systemen, darunter ARK: Survival Evolved (2015), Monster Hunter 4 (2013) und Kantai Collection (2013). Laut deren Einschätzung zeigen diese Beispiele, dass Nintendos Ideen nicht so neu sind, wie behauptet wurde.

Die Ablehnung ist allerdings noch nicht endgültig – Nintendo kann dagegen Einspruch einlegen. Trotzdem zeigen die Entwicklungen in Japan und den USA, dass Nintendos neueste Patente gerade besonders genau geprüft werden.

 

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